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Wiederkehrende Fragen Vermieter

1. Wie wird der Mietpreis meiner Wohnung bestimmt?

Um den Mietpreis ihrer Wohnung genau bestimmen zu können, benötigen wir alle genauen Kosten ihrer Wohnung wie Neben- und Verbrauchskosten sowie Internet- und PKW-Stellplatzkosten und in welchem Alter sich das Wohnungsmobiliar befindet. 

Für die Verbrauchskosten, wie Strom und Heizung, können Sie uns Ihre Erfahrungswerte mit an die Hand geben oder Sie nutzen die durchschnittlichen Vorgaben ihres Versorgers.  Anschließend errechnen wir anhand dieser Daten einen Mietpreis für ihr Objekt. 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin.  

2. Sollte ich als Vermieter eine Pauschalmiete anbieten ?

Eine Pauschalmiete beinhaltet immer alle Kostenfaktoren, welche bei einer möblierten Wohnung auf Sie zukommen, wie z.B. Neben- und Verbrauchskosten oder auch Internet- und PKW-Stellplatzkosten.

 

Die Pauschalmiete ist für viele Kunden ein wichtiges Entscheidungskriterium da diese oft wenig Zeit bei der Wohnraumsuche haben und daher wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, einen kompletten Preis bevorzugen.

3. Wie sollte die Wohnung möbliert sein?

Die Wohnung sollte so eingerichtet sein, dass der Kunde dort alle wichtigen Gegenstände zum Wohnen vorfindet. Zu der vollständigen Möblierung gehört auch, dass die Küche komplett ausgestattet ist mit Geschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen, Wasserkocher, sowie Bettwäsche, Handtücher, Staubsauger etc.

 Des Weiteren ist es in der heutigen Zeit sehr wichtig für den Kunden geworden, dass ein Internetanschluss in der Wohnung bereitsteht und die Kosten im besten Fall mit in der Miete enthalten sind.

4. Was sollte man bei einem Fototermin berücksichtigen?

Man sollte darauf achten, dass persönlichen Gegenstände wie beispielsweise ein Kalender mit persönlichen Daten oder ein Familienfoto nicht auf dem Foto des Objektes erkennbar sind. Die Betten sollten gemacht sein, so dass ein Wohlgefühl für den Mieter entsteht. 

5. Wie wird Ihr Objekt vermittelt?

Nachdem der Kunde bei uns eine Anfrage zur Wohnraumsuche gestellt hat, nehmen wir alle notwendigen und wichtigen Daten des Kunden auf.

Die erfragten Daten werden durch eine Bonitätsprüfung gründlich kontrolliert.

Anschließend senden wir dem Kunden passende Angebote zu, welche seiner Suche entsprechen.

Sollte ein Angebot dem Kunden zusagen, stimmen wir einen Besichtigungstermin ab. 

Sollten beide Seiten (Mieter und Vermieter) nach einem erfolgreichen Besichtigungstermin übereinkommen, dass ein Mietverhältnis geschlossen werden soll, erstellen wir den Mietvertrag mit allen weiteren Dokumenten und senden Ihnen diese per E-Mail oder postalisch zu.

Für eventuelle Fragen während der Mietzeit stehen wir gerne zur Verfügung. 

6. Welche Personengruppen werden meine Wohnung beziehen?

Die Kunden die Ihre Wohnung beziehen sind zum Großteil Arbeitnehmer wie z.B. Projektarbeiter die für einen begrenzten Zeitraum in eine bestimmte Region in Deutschland ziehen müssen.

Aber auch Studenten oder Gast Kommilitonen.  Des Weiteren können Neu – Zugezogene vorerst eine möblierte Wohnung anmieten, bis die neue Stadt ausreichend erkundet ist und eine leerstehende Wohnung für unbestimmte Zeit gefunden wurde. 

7. Wie werden die passenden Bewerber gefunden?

Alle Wohnraumsuchenden Kunden müssen nach Ihrer Anfrage ein Registrierungsformular bei uns ausfüllen, wo alle wichtigen Daten erfasst werden. 

Anschließend wird über eine SCHUFA-Anfrage die Bonität geprüft.

So können wir für den Eigentümer der Wohnung abwägen ob ein Mietverhältnis zustande kommen kann, sodass der Vermieter bei einer Vermietung keine Mietverluste erleiden muss.  

 Aber auch bei Notsituationen wie z.B. Wasserschäden in der aktuell bewohnten Wohnung muss sehr schnell gehandelt werden, weil dringend eine kurzfristige Unterkunft für mehrere Monate benötigt wird.

Bei all diesen Personengruppen ist das möblierte Mieten auf Zeit die perfekte Lösung.

8. Wer darf möblierte Wohnungen auf Zeit über FlatFinder zur Vermietung anbieten?

Mieter mit Untervermietungserlaubnis, gewerbliche Vermieter und Eigentümer.

9. Energieausweis?

Seit 2014 müssen bei Immobilien welche zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung stehen, energetische Kennwerte in allen Formen der Vermarktung angegeben werden. Bei Besichtigung des Objekts muss der Energieausweis dem Mieter / Käufer vorgelegt werden. Wenn der Energieausweis nicht vorhanden ist, muss er beantragt werden, da ansonsten bei Vermietung ohne Energieausweis Bußgelder bis zu 15.000 EUR entstehen können. Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.

10. Muss ein Internetanschluss vorhanden sein?

In der heutigen Zeit sind die meisten elektronisches Geräte mit dem Internet verbunden und viele Kunden benötigen eine gut laufende Internetverbindung für ihre Arbeit.

Daher ist es vorteilhaft, wenn ein Internetanschluss in der Wohnung bereitsteht und die Kosten mit in der Miete enthalten sind.