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AGB FlatFinder GbR (Wohnraumanbieter)

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem/r Auftraggeber/in als Vermieter/in / Wohnraumanbieter/in, nachfolgend Vermieter genannt, und der FlatFinder GbR, nachfolgend FlatFinder genannt, ausschließlich geltenden Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

I.    Der Vermieter beauftragt FlatFinder mit der Vermittlung eines oder mehrerer Auftragsobjekts/e. In Erfüllung des Auftrages erhält der Vermieter Kontakte und Angebote von Mietinteressenten, die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind. Sollte dem Vermieter ein von FlatFinder vermittelter Interessent bereits bekannt sein, so ist FlatFinder unverzüglich darüber unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

II.    Der Auftrag des Vermieters bedarf für seine Wirksamkeit der Annahme durch FlatFinder. Die Annahme wird in Textform oder konkludent durch Erbringung der Leistungen gemäß dieser AGB erklärt.

III.    1. Der Vermieter stellt FlatFinder die relevanten Daten des/der Auftragsobjekts/e zur Verfügung. Insbesondere stellt der Vermieter den zum Auftragsobjekt gehörigen Energieausweis (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung eines Energieausweises ist bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen, nicht notwendig. 

2. Der Vermieter stellt FlatFinder von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Auftragsobjektes beruhen, frei, sofern der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.

IV.    FlatFinder veröffentlicht nach vorheriger Freigabe durch den Vermieter ein anhand der übermittelten Daten erstelltes Exposé des Auftragsobjekts mit Fotos von FlatFinder auf www.FlatFinder-nrw.de sowie auf anderen gängigen Immobilienportalen. Das Exposé gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung und Vermietung des Auftragsobjekts.

V.    FlatFinder leistet die Vorauswahl der interessierten Mieter und stellt den Kontakt zwischen den Mietern und dem Vermieter her. Führt der Nachweis oder die Vermittlung dieses Kontakts zum Abschluss eines Mietvertrags, ist die Vermittlung für den Vermieter provisionspflichtig.

VI.    Kommt aufgrund des Nachweises ein zusätzliches oder statt des ursprünglich beabsichtigten ein anderes Geschäft zustande, und hat FlatFinder die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen/oder vermittelt, steht FlatFinder die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu. Dem Vermieter steht es frei, nachzuweisen, dass der Provisionsanspruch nicht daraus resultiert. 

VII.    Die Leistungen seitens FlatFinder beinhalten unter anderem die Vermarktung des Auftragsobjekts zur Mietersuche auf diversen Portalen, Mieterprüfung (u.a. mit Selbstauskunft, Bonitätsprüfung und Ausfertigung des Mietvertrags in deutscher oder englischer Sprache).

§ 3 Vermittlungsprovision        

I.    Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem von FlatFinder nachgewiesenen Mieter hat der Vermieter eine Vermittlungsprovision an FlatFinder zu zahlen. 

II.    Die Provision beträgt 2,25 Monatsmieten der im Angebot genannten Miete, inklusive 19 % Mehrwertsteuer (2,6775 Monatsmieten inklusive MwSt.). Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die monatliche Gesamtmiete inklusive Neben- und Sonderkosten (z.B. Tiefgarage und Internet). 

III.    Falls das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 12 Monaten angeboten wird oder der Mietinteressent nach einer Mietdauer von unter 12 Monate sucht, beträgt die Provision 12 % der Monatsmiete zzgl. MwSt. (14,28 % inkl. MwSt.), maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2,25 Monatsmieten zzgl. MwSt. (2,6775 Monatsmieten inklusive MwSt.).

IV.    Die Provision wird mit Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses sofort fällig und ist gemäß Rechnungsstellung zu bezahlen.

V.    Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen FlatFinder. Der Anspruch von FlatFinder auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Auskunftspflicht des Vermieters

I.    Der Vermieter ist verpflichtet, FlatFinder umgehend zu informieren, sofern er einen Mietvertrag (mündlich/schriftlich) mit einem Mieter, der ihm von FlatFinder nachgewiesen wurde, abgeschlossen hat. Diese Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Vertragsabschluss, erfolgen. FlatFinder hat das Recht auf Einsicht in einen das zu vermittelnde Auftragsobjekt betreffenden abgeschlossenen Mietvertrag.

II.    Der Vermieter ist verpflichtet, FlatFinder umgehend zu informieren, sofern eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus beabsichtigt wird.

§ 5 Erlaubnis zur Vermietung

I.    Ist der Vermieter nicht Eigentümer des vertragsgegenständlichen Auftragsobjekts, ist es erforderlich, dass der Vermieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber FlatFinder, ausschließlich Objekte anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.

II.    Der Vermieter sichert zu, dass die FlatFinder angebotenen Objekte nicht öffentlich gefördert oder auf sonstige Weise preisgebunden sind und durchgehend, auch für weniger als 6 Monate, vermietet werden dürfen.

§ 6 Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte

I.    FlatFinder ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Innenräume der Auftragsobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zur Präsentation der Auftragsobjekte zu verwenden. Dieses Bildmaterial kann in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden. FlatFinder ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Vermieter die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und Exposés für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags zusammen aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt davon unberührt.

II.    FlatFinder besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von FlatFinder erstellten Foto- und Videomaterial. FlatFinder ist berechtigt, dieses Material in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.

III.    Soweit der Vermieter hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Vermieter FlatFinder einfache unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposés in Print- und Onlinemedien zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Bildmaterials mit dem FlatFinder-Brand.

IV.    Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte FlatFinder wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter FlatFinder von allen damit in Verbindung stehenden angemessenen Kosten frei.

§ 7 Vermarktung durch FlatFinder

I.    Sofern der Vermieter nach Veröffentlichung des Exposés auf www.FlatFinder-nrw.de das Auftragsobjekt privat oder über einen anderen Makler oder auf sonstige Weise anbietet, so hat er dies FlatFinder unverzüglich in Textform mitzuteilen.

II.    Der Vermieter verpflichtet sich, keine Verlinkung auf das von FlatFinder veröffentlichte Exposé in Medien und auf Internetseiten herzustellen.

III.    Bei Verstoß gegen § 7 Abs. I. oder § 7 Abs. II. kann FlatFinder eine angemessene Entschädigung für die entgangene Provision verlangen.

§ 8 Dauer und Kündigung des Auftrags

I.    Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt unbefristet für die sukzessive Vermietung des Auftragsobjekts und wird durch eine erfolgreiche Vermietung durch FlatFinder nicht beendet.

II.    Der Vermieter kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; sofern jedoch der Fototermin mit FlatFinder bereits stattgefunden hat, ist die Kündigung für eine Dauer von 4 Wochen ab dem Fototermin für den Vermieter ausgeschlossen.

 III.    FlatFinder kann das Auftragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

IV.    Die Kündigung bedarf der Textform.

V.    Bei Nachweis eines Mietinteressenten vor Kündigung des Auftrags bleibt ein späterer Mietvertragsabschluss mit dem von FlatFinder nachgewiesen Mietinteressenten provisionspflichtig.

VI.    Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweis- und Vermittlungsauftrag. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.

§ 9 Wahrung des Kundenschutzes

I.    Vermieter und FlatFinder arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Der Vermieter wird daher die von FlatFinder vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung von FlatFinder für eigene Vermietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Vermieter in Höhe der Provision, die FlatFinder durch die unerlaubte Verwendung oder Weitergabe der Daten entgangen ist.

II.    Sofern FlatFinder bereits Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt hat oder einen Mieter vermittelt hat, teilt der Vermieter weitere Anfragen dieses Mietinteressenten oder Mieters für zusätzliche Mietverhältnisse (z.B. für andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich FlatFinder mit. Dies gilt ebenso, wenn dem Vermieter durch den Mietinteressenten oder Mieter weitere Interessenten vorgestellt werden (z.B. Kollegen). Es entsteht im Falle einer Vermietung auf diese weiteren Anfragen hin eine Provisionspflicht des Vermieters, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen des Vermieters beziehen, die dem erstgenannten Mietinteressenten oder Mieter bereits von FlatFinder nachgewiesen wurden oder die FlatFinder zum Zeitpunkt der Anfrage bereits aktiv im Angebot hatte. Eine Provisionspflicht entsteht ebenfalls, sofern das angemietete Mietobjekt hinsichtlich Größe, Standard und Preis der nachgewiesenen oder bereits bei FlatFinder im Angebot befindlichen Wohnung gleichwertig ist, bisher aber noch nicht von FlatFinder angeboten wurde

§ 10 Mitteilungspflicht des Vermieters über Baumaßnahmen

Sofern dem Vermieter laufende oder geplante wesentliche Baumaßnahmen an dem Auftragsobjekt oder an dem Haus, in dem sich das Auftragsobjekt befindet, oder in den angrenzenden Häusern bekannt sind, hat er dies FlatFinder bei Auftragserteilung mitzuteilen. Sollte der Vermieter nach Auftragserteilung von laufenden oder geplanten Baumaßnahmen erfahren, hat er diese Information unverzüglich an FlatFinder weiterzugeben.

§ 11 Datenschutz

I.    Die Daten des Vermieters und des Auftragsobjekts (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden von FlatFinder vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten (bzw. deren Vertreter oder Beauftragte) weitergegeben, die über FlatFinder ein Mietobjekt suchen.

II.    Der Vermieter verpflichtet sich, die von FlatFinder erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben, sofern die Weitergabe für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist. Die Verpflichtung des Vermieters zum Datenschutz bleibt von einer Kündigung des Auftrags unberührt.

§ 12 Haftungsbegrenzung

I.    FlatFinder weist lediglich Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen ausschließlich dem Vermieter. FlatFinder haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.

II.    FlatFinder garantiert keine permanente Verfügbarkeit der Webseite www.FlatFinder-nrw.de und haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt und Richtigkeit der Webseiten, auf die auf www.FlatFinder-nrw.de verlinkt wird.

III.    Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Vermieter und Mieter. FlatFinder ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag. FlatFinder haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch durch den Mieter entstehen.

IV.    FlatFinder übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von FlatFinder für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

V.    FlatFinder, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Auftragswert beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Dies gilt nicht für eine gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Widerrufsbelehrung

Sofern der Vermieter Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, verfügt er über ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Vermittlungsvertrag mit FlatFinder.

- Widerrufsrecht

Der Vermieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Vermieter FlatFinder (Unterm Berge 10, 45659 Recklinghausen, info@flatfinder-nrw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Vermieter kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (siehe Seitenende), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vermieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

- Folgen des Widerrufs

Sofern der Vermieter den Vertrag widerruft, hat FlatFinder ihm alle Zahlungen, die FlatFinder vom Vermieter erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vermieter eine andere Art der Lieferung als die von FlatFinder angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei FlatFinder eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet FlatFinder dasselbe Zahlungsmittel, das der Vermieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Vermieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Vermieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Vermieter verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Vermieter einen angemessenen Betrag an FlatFinder zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter FlatFinder von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FlatFinder hat das Recht, jederzeit und ohne vorherige Absprache Änderungen an den AGB vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E- Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste von FlatFinder oder widerspricht er nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten Sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

§ 16 Geltendes Recht und Gerichtsstand

I.    Für den Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht.

II.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.