• FlatFinder wohnen auf Zeit Recklinghausen mieten und vermieten

AGB FLATFINDER (Mieter)

§1 Provision

Die Vermittlungsleistung der FlatFinder GbR, nachfolgend FlatFinder genannt, ist nach § 2 Abs.1a WoVermittG für den Mietsuchenden, nachfolgend Mieter genannt, provisionsfrei.

§ 2 Vermittlungsangebote

Der Mieter erhält von FlatFinder Mietangebote zugestellt, telefonisch oder in Textform. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit der Mietangebote keine Haftung übernommen werden. Sollte dem Mieter ein angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies umgehend FlatFinder mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.

§ 3 Weitergabe von Daten des Vermietungsobjektes an Dritte

Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den Mieter bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von FlatFinder. Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber FlatFinder gegebenenfalls auf Schadensersatz, sofern FlatFinder die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermieten kann.

§ 4 FlatFinder ist nicht Partei des Mietvertrags

Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter. FlatFinder haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

§ 5 Pflichten des Mieters 

I. Der Mieter verpflichtet Sich, die Anmeldung seiner Wohnungssuche auf www.FlatFinder-nrw.de wahrheitsgemäß auszufüllen.

II. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist FlatFinder unverzüglich mitzuteilen.

III. Wenn der Mieter das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert, so hat er dies jeweils unverzüglich und vorab FlatFinder mitzuteilen.

§ 6 Datenschutz

Die vom Mieter angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können Sie unter www.FlatFinder-nrw.de einsehen.

§ 7 Bonitätsprüfung 

Der Mieter willigt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass der Vermieter als vorvertragliche Maßnahme eine Bonitätsprüfung des Mieters durchführt. Der Mieter willigt zu diesem Zwecke ein, dass der Vermieter einer Auskunftei (z.B. CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München, oder Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) Daten über die Beantragung eines Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über den Mieter von der entsprechenden Auskunftei erhält.

Unabhängig davon wird der Vermieter der entsprechenden Auskunftei auch Daten über dessen gegen den Mieter bestehenden fälligen Forderungen (z.B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn der Mieter die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder der Mieter die Forderung ausdrücklich anerkannt hat.

Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Die entsprechende Auskunftei speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des Datenbestandes der Auskunftei zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der entsprechenden Auskunfteien sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die entsprechende Auskunftei stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzen die entsprechenden Auskunfteien die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.

Der Mieter kann Auskunft bei den entsprechenden Auskunfteien über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

Weitere Informationen über Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter

- CRIF GmbH: www.crif.de

- Schufa Holding AG: www.meineschufa.de

abrufbar.

Die postalische Adresse der CRIF GmbH lautet: CRIF GmbH Leopoldstraße 244, 80807 München.

Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden Servicecenter, Postfach 103441, 50474 Köln.

Ferner werden diese Informationen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO eingeholt und verarbeitet, um auf das Mietgesuch des Mieters hin entsprechende Angebote zu erstellen oder einen entsprechenden Vertrag abzuschließen oder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO um dem Mieter entsprechende Angebote zu erstellen oder einen Vertrag mit einem Vermieter zu schließen, sofern der Mieter nicht für sich selbst, sondern für einen Dritten (Arbeitnehmer, Vertreter) handelt.

§ 8 Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 2 . Ausschließlicher Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts         oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.

§ 9 Nebenabreden und Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.